Sehr geehrte Mitglieder der Waldbesitzervereinigung Schongau eG,

viele Landwirte aber auch Gastronomen, Spediteure, Handwerker und Bürger
demonstrieren derzeit gegen die mangelhafte Regierungsarbeit und Kürzung
verschiedener Beihilfen und Zuschüsse. Auch die Forstwirtschaft ist von den
Kürzungen, Mauterhöhung und unausgereiften Vorschlägen betroffen.
Anbei haben wir ihnen der Kundgebung am Odeonsplatz in München vom 8. Januar
2024 verlinkt.

https://youtu.be/lpfDXJ4f_B0?si=RhD6b41bfrcLl-k3
Von Minute 29:20 bis 43:50 finden sie die die Rede von Sepp Ziegler. Präsident des
Bayerischen Waldbesitzerverbandes.

ENTWURF DES NEUEN BUNDESWALDGESETZES DURCHGESICKERT

Die Bundesregierung arbeitet an einer Novellierung des Bundeswaldgesetzes
(BWaldG). Mit einem komplett neu geschriebenen Gesetz soll künftig massiv auf die
Waldbewirtschaftung Einfluss genommen und bestehende Länderkompetenzen
ausgehebelt werden. Am 4.12.2023 hat die Ressortabstimmung zum Gesetzesentwurf
begonnen. Diese soll laut BMEL Mitte Januar 2024 abgeschlossen werden.
Das erwartet die Waldbesitzer im BWaldG-Entwurf:

  • Ordnungsrecht vor Freiwilligkeit: Statt Bewirtschaftungsfreiheit
    ordnungsrechtliche Mikromanagement-Regelungen
  • Top Down-Vorschriften mit hohen Detaillierungsgrad
  • Bürokratie– und Kostenaufbau statt Deregulierung (Der Umstellungsaufwand
    zur Erfüllung des Gesetzes wird für die Waldbesitzer mit rund 87 Mio. € zzgl.
    eines jährlichen Erfüllungsaufwandes infolge neuer Genehmigungspflichten
    von 6,4 Mio. € kalkuliert!)
  • Umfangreicher Katalog mit Straftatbeständen und Ordnungswidrigkeiten
    (Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr und Bußgelder bis zu 50.000 €!)
  • Das sind einige geplante Neuregelungen im BWaldG-Entwurf:
  • Kahlschlagverbot ab 0,5 Hektar bei Absenkung des Kronenschlussgerades auf
    unter 50 %
  • 40 m Rückegassenabstand
  • Genehmigungsvorbehalt für Holzeinschlagsmaßnahmen aus Gründen der
    Verkehrssicherung, Sanitärshiebe oder Waldbrandvorsorge ab 1 Hektar
    Größe
  • Beschränkung der Baumartenwahl bei Bestandsbegründung und
    Wiederauforstung auf standortgerechte, überwiegend heimische Baumarten
  • Regelungen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung in 16 Paragrafen!
  • Belassen von Biotopbäumen und einem ausreichenden Anteil an qualitativen
    Totholz
  • Kein klares Bekenntnis zu waldangepassten Wildbeständen!


UNSER VORSCHLAG - STATT RAHMENGESETZ EIN WALDBAUHANDBUCH MIT
MANAGEMENT-REGELN

Erst die Bekämpfung der Holzenergie, dann die beschlossene Überwachungs-
bürokratie ab 2025 für Waldbesitzer und die geplante Streichung der
Agrardieselsteuererstattung. Nun ein unsäglicher Entwurf für ein neues
Bundeswaldgesetz. Irgendwann sollte die Einsicht greifen, dass mit Ideologie mehr
Schaden angerichtet wird. Vernunft und wissenschaftlicher Sachverstand ist und
bleibt der bessere Weg. Anstelle der notwendigen Unterstützung werden diejenigen
verprellt, die sich täglich für das grüne Drittel einsetzen!
Die notwendige Weiterentwicklung unserer Wälder schaffen wir so nicht!

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